Heute wurden die Corona-Regelungen für den Sport aktualisiert. Auf Grund der gegebenen Voraussetzungen werden wir bis auf weiteres keine Ausfahrten vom Verein aus durchführen!!!!!
Die Wichtigsten Punkte im Überblick:
NEU! Wo finde ich die aktuell gültige Infektionsschutzmaßnahmenverordnung?
Die aktuelle 15. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist bis einschl. 15.12.2021 gültig.
Diese ist unter folgendem Link abrufbar:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_15
NEU! Welcher Sport ist aktuell erlaubt?
Die Sportausübung ist unter 2Gplus und wie folgt grundsätzlich erlaubt:
• Kontaktsport Indoor ohne Gruppenbegrenzung (altersunabhängig)
• Kontaktfreier Indoor-Sport ohne Gruppenbegrenzung (altersunabhängig)
• Kontaktsport Outdoor ohne Gruppenbegrenzung (altersunabhängig)
• Kontaktfreier Outdoor-Sport ohne Gruppenbegrenzung (altersunabhängig)
Diese Maßgabe gilt über alle Sportarten hinweg einschl. Tanzschulen und Fitnessstudios sowie
Schwimmbäder.
Die folgende Grafik stellt die aktuellen Regelungen nochmals übersichtlich dar
![](https://www.radlexpress.de/wp-content/uploads/Corona_Regel_241121.jpg)
2Gplus (Geimpft, Genesen und zusätzlich getestet)
NEU! Was bedeutet die 2Gplus-Regelung für den Sportbetrieb?
Der Zugang zur Sportstätte und -anlage sowie die Teilnahme am Sportbetrieb ist lediglich für folgende Personen möglich:
- Personen, die geimpft sind,
- Personen, die als genesen gelten,
- Kinder, die noch nicht zwölf Jahre und drei Monate alt sind und
- zusätzlich über einen Testnachweis verfügen.
Die 2Gplus-Regelung findet Anwendung auf den Indoor- und Outdoorsport!
NEU! Ist der Wettkampfbetrieb weiterhin erlaubt?
Ja, der Wettkampfbetrieb ist weiterhin unter Einhaltung der 2Gplus-Regelung möglich. In den geltenden Bestimmungen wird nicht zwischen Trainings- und Wettkampfbetrieb unterschieden. Es
gelten hier die identischen Regelungen.
NEU! Wie hat der Testnachweis zu erfolgen?
Der negative Testnachweis ist in schriftlicher oder elektronischer Form vorzulegen und kann sein:
- PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde
- PoC-Antigentest („Schnelltest“), der vor höchsten 24 Stunden durchgeführt wurde
- „Selbsttest“ vor Ort unter Aufsicht, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde
Weitere Informationen gibt es beim BLSV:
https://www.blsv.de/wp-content/uploads/2021/11/Handlungsempfehlungen.pdf