Trainings und Ausfahrten wieder möglich

Der BLSV hat bei der bayerischen Staatsregierung eine Änderung der 12. BayIfSMV erwirkt.

Änderung der 12. BayIfSMV

Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird bis 6. Juni verlängert. Weitreichende Erleichterungen für den Sport wurden dabei in einer Änderung der 12. BayIfSMV eingeführt.

Ab dem 21. Mai gelten, unter der Voraussetzung einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 100, folgende Lockerungen:

Trainingsgruppen mit bis zu 25 Personen: Outdoor darf ab dem 21. Mai 2021 in Gruppengrößen von bis zu 25 Personen trainiert werden. Diese Regelung gilt altersunabhängig. Voraussetzung ist, dass alle Teilnehmenden ein aktuell gültiges, negatives Testergebnis vorweisen können.

Kontaktfreier Sport im Innenbereich: Indoor darf ab dem 21. Mai Sport kontaktfrei durchgeführt werden. Für die Gruppengröße gibt es keine pauschale Regelung. Diese wird im Rahmenhygienekonzept „Sport“ definiert.

Freibäder werden geöffnet: Besucher müssen einen Termin buchen und Mindestabstände einhalten. Liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100, müssen sie außerdem einen negativen Corona-Test vorlegen, unter 50 entfällt diese Testpflicht.

Fitness ist Sport: Fitnesssport wird ab dem 21. Mai 2021 nicht weiter als Freizeitaktivität, sondern als Sport behandelt. (Vereinseigene) Fitnessstudios dürfen also wieder öffnen. Voraussetzung dafür ist ein vorliegendes Hygienekonzept unter Berücksichtigung der derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen. Bei einer Inzidenz unter 50 entfällt die Testpflicht.

Zuschauer im Sport erlaubt: Außerdem sind ab dem 21. Mai 2021 auch wieder Zuschauer bei Outdoor Sportveranstaltungen erlaubt. Die Maximalanzahl der Zuschauer ist auf 250 beschränkt. Voraussetzungen sind Hygienekonzept, feste Sitzplätze, Abstand, Maske und Tests. Bei einer Inzidenz unter 50 entfällt die Testpflicht.

Neben den oben aufgeführten Punkten ist ein Hygieneschutzkonzept notwendig. Das Hygieneschutzkonzept des Radl Express findet ihr hier: https://www.radlexpress.de/wp-content/uploads/Hygieneschutzkonzept_26052021.pdf

Des weiteren gelten die Bedingungen des Rahmenkonzept „Sport“ des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege und kann unter folgendem Link abgerufen werden:

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-359/

Des Weiteren müssen wir auch wieder Teilnehmerlisten führen. Hierzu können wir auch die Luca-App nutzen. Entsprechende QR-Codes haben die Touren/Trainingsleiter. Bitte unterstützt sie dabei und bringt wenn möglich euer Smart-Phone mit der Luca-App mit. Wer kein SmartPhone hat, dessen Daten müssen wir händisch notieren. Bitte keine Diskussionen über die Sicherheit der App. Die Nutzung ist jedem freigestellt. Ich bin mir durchaus bewusst, dass es einige Kritik zu der App gibt. Die Nutzung erleichtert aber das Kontaktlisten führen ungemein und wird auch vom BLSV und vom Landratsamt Nürnberger Land beworben.

Die Ausfahrten und Trainings werden über die bekannten Verteiler/WhatsApp-Gruppen angekündigt.

Noch ein Hinweis an die Touren-/Trainingsleiter: Bitte informiert euch vor der Tour, dem Training über die aktuelle Inzidenz in den Landkreisen durch die ihr fahrt. Unter Umständen gelten dort durch eine höhere Inzidenz andere Regelungen. Es ist immer der aktuelle Standort ausschlaggebend und nicht der Vereinssitz.

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